Welche Maßnahmen werden gefördert?
• Wärmedämmung
• Fensteraustausch
• Kesselaustausch
• Einbau von Lüftungsanlagen
Die Voraussetzung ist, dass die Maßnahme der Energiebilanz des Gebäudes zugute kommt.
Wie wird gefördert?
• Der Sanierer hat die Wahl zwischen einem günstigen Kredit oder einem Zuschuß von 5%
Welche Heizungsanlagen werden gefördert?
• Öl- und Gas-Brennwertkessel
• Niedertemperaturkessel über 50kW mit nachgeschaltetem Brennwertwärmetauscher
• Wärmegeführte KWK-Anlagen welche mit fossiler Energie betrieben werden (z.B.BHKW)
• Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Erstanschluss von Nah und Fernwärme
Nachfolgende Anlagen können bei Erneuerung der Heizungsanlage mitgefördert werden!
• Biomasseanlagen (z.B.Holzpelletskessel, Hackschnitzel)
• Holzvergaser-Zentralheizungen (z.B. Scheitholzkessel)
• Wärmepumpen (Wasser-Wasser, Sole-Wasser,Luft-Wasser)
• solarthermische Anlagen mit Prüfzeichen Solar Keymark
Detailierte Informationen und die Richtlinien zu den Förderprogrammen 151,152 und 430 können unter www.kfw.de abgerufen werden!

Ab 1. Januar 2010 ist bei Altbau-Sanierung im Gebäudebestand ein anteiliger Einsatz erneuerbarer Energien von 10% Pflicht.
Hier gibt es unsere Firmenpräsentation als Video zu sehen. Für alle, denen Text und Bild nicht genügen ;)
Von L-TV produziert: