Um sich den Wirkungsgrad den Ihre Heizungsanlage erzielt, bestmöglich zu erhalten, sollten Sie sich dies durch eine regelmäßige Wartung sichern, mindestens einmal jährlich. Nur so ist sichergestellt, daß Ihre Öl- oder Gasfeuerung, auch noch nach längerer Betriebsdauer, optimale Ergebnisse erzielt.
Folgende Leistungen sichern Sie sich durch eine Wartungsvereinbarung:
Im einzelnen schließt der Wartungsdienst folgende Leistungen ein: Bereitstellung des Kundendienstes sowie des Notdienstes nach Geschäftsschluss, auch abends (bis 21.00 Uhr, individuell vereinbart auch länger) und an Sonn- und Feiertagen (mit einer Wartungsvereinbarung ohne Mehrkosten). Beseitigung von gemeldeten Störungen. Folgende Leistungen sind enthalten:
1.) Reinigung des Kessels / Brenners und der nachgeschalteten Wärmetauscherflächen mindestens einmal jährlich (vor der Emissionsmessung durch den Kaminfeger). Überprüfung der Wirtschaftlichkeit (Co 2-Gehalt, Russbild, Abgastemperatur, Kaminzug) zweimal jährlich.
Notwendig werdende Ersatzteile werden berechnet.
2.) Überprüfung und Wartung aller Thermostate, Sicherheitsorgane auf Funktion, Störabschaltung, Sicherheitsabschaltung. Ggf. Funktionskontrolle der Solaranlage.
Im Pauschalpreis nicht eingeschlossen sind: Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden oder Störungen sowie sonstiger zusätzlicher Leistungen, deren Ursache der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, und die entstehen durch:
Fehlerhafte Bedienung der Anlage infolge Nichtbeachtung der Betriebsvorschrift; Beschädigung durch Fahrlässigkeit; falsch eingestellte Zeitschaltuhren, Schalter od. Thermostate; Mängel an Heizkesseln; Erneuerung und Reparatur der Brennkammer, defekte Sicherungen und Zuleitungen, fehlende oder falsche Stromzufuhr, Mangel an Brennstoff, alle Störungen, die durch Eingriff Dritter bedingt sind;
3.) Wärmeverteileranlage: Überprüfung der Druckausdehnungsgefäße Reinigung der Schmutzfänger Überprüfung und Funktionskontrolle der Pumpen Überprüfung sämtlicher Schieber und Ventile auf Gangbarkeit
4.) Pauschalkosten: (wird individuell eingefügt) Euro / Jahr zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Fällig jeweils zu Beginn des Wartungsjahres. Eventuelle Materialkosten werden gesondert berechnet. Dieser Preis basiert auf dem Tarifvertrag zwischen dem Landesinnungsverband Sanitär-Heizung und der Industriegewerkschaft Metall. Da es sich bei den Pauschalbeträgen um reine Lohnkosten handelt, erhöhen sich diese im gleichen Verhältnis wie die Tariflöhne.
5.) Vertragsdauer: Das Kundendienstjahr läuft vom (wird individuell eingefügt)__________ jeweils ein Jahr bis zum ____________und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht durch Kündigung eines der Vertragspartner, spätestens vier Wochen vor Ablauf des Kundendienstjahres, die Beendigung der Vertragszeit angezeigt wird.
6.) Haftung für Mängel: Wartung, Revision und eventuell Reparaturen werden an Ort und Stelle durch Fachkräfte nach bestem Wissen und Können ausgeführt. Die Fa. Wolfgang Hofmann Wärme & Wasser GmbH haftet für fehlerhaft gelieferte Ersatzteile oder für Schäden, die durch das Servicepersonal am Gerät verursacht wurden inklusive Folgeschäden.
Die Gewährleistungsfrist für Reparaturen und Ersatzteile beträgt zwischen 12 und 24 Monate (Verschleiß- und Verschmutzteile wie Düsen und Filter max. 6 Monate).
Evtl. Mängel sind schriftlich im Rahmen der Gewährleistung anzumelden.
Der Pauschalpreis für die Wartungsvereinbarung liegt Beispielsweise bei einer 20 kW-Gas-Anlage bei 115,-- € (Kundendienst 1 mal jährlich) und bei 20 kW Öl-Anlage (Kundendienst 2 mal jährlich) bei 140,-- € jeweils zuzüglich gesetzlicher MWSt.
Abweichungen können sich durch Alter der Anlage und Entfernung des Standorts ergeben.
Es entstehen keine zusätzlichen Lohnmehrkosten für einen Notdiensteinsatz innerhalb der vertraglich garantierten Leistungen.