Erneuerbare Energien

Heizen mit erneuerbaren Energien. Jetzt umsteigen mit Fördergeld vom Staat!

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Hierfür hat das Bundesumweltministerium ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.
Die folgenden Maßnahmen werden im Rahmen des Programms über das BAFA gefördert:

Die Errichtung und Erweiterung von:
● Solarthermic
● Biomasse
● Wärmepumpen
● Visualisierung
● nachträgliche Optimierung
● Klima- und Kälteanlagen
● Kraft-Wärmekopplung
● Querschnittstechnologie
● Weitere Hinweise zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie unter www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien in der Liste der förderfähigen Kosten.

Die Investitionszuschüsse des BAFA können insbesondere Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Kommunen in Anspruch nehmen.

Wegweiser durch den Förderdschungel

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Aktion zum EWärmeG BW

Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss 430

Einzelmaßnahmen

Folgende Einzelmaßnahmen werden gefördert:
● Wärmedämmung von Wänden
● Wärmedämmung von Dachflächen
● Wärmedämmung von Geschossdecken
● Erneuerung der Fenster und Außentüren
● Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
● Erneuerung der Heizungsanlage
● Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen

Was wird gefördert?

● Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden (wohnwirtschaftlich genutzte Flächen und Wohneinheiten), für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Nicht gefördert werden Maßnahmen an Ferienhäusern und -wohnungen sowie Wochenendhäusern.
Förderfähige Investitionskosten sind die durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten einschließlich der Planungs- und Baubegleitungsleistungen sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind (z. B. Erneuerung der Fensterbänke, Prüfung der Luftdichtheit).
● Weitere Hinweise zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie unter www.kfw.de/430 in der Liste der förderfähigen Kosten.

Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und sind durch Fachunternehmen des Bauhandwerks auszuführen. Erläuterungen und technische Mindestanforderungen zu den KfW-Effizienzhäusern und den Einzelmaßnahmen finden Sie in der Anlage "Technische Mindestanforderungen" zu diesem Merkblatt.